AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KLD Systeme GmbH (KLD)

§ 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen (Lieferungen, Leistungen und Angebote) zwischen dem Betreiber des Shops (KLD) und dem Besteller gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Besteller müssen Unternehmer im Sinne des § BGB sein und Ihren Sitz im Inland haben.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von KLD vor.

(3) Diese AGB in Ihrer jeweiligen Fassung, gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot von KLD auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Besteller wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Besteller ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. KLD ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen seit dem Tag seines Eingangs anzunehmen. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Besteller auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit KLD allein maßgeblich an.

(3) KLD bestätigt den Eingang der Bestellung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch KLD dar. Sie dient lediglich der Information des Bestellers, dass die Bestellung bei KLD eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) KLD behält sich das Eigentum an den dem Besteller gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Bestellers gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch KLD nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, KLD teilt dies dem Besteller ausdrücklich mit.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Besteller verpflichtet, KLD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall weiter verpflichtet, KLD bei der gerichtlichen Geltendmachung der Rechte vollumfänglich zu unterstützen.

§ 4 Fälligkeit

Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers gegenüber KLD gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate nach Lieferdatum. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Übergabe des Liefergegenstandes, in Textform KLD mitzuteilen und dabei den Mangel genau zu bezeichnen.

(3) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind KLD unverzüglich nach der Entdeckung in Textform mitzuteilen und dabei genau zu bezeichnen. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, den Zeitpunkt seiner Feststellung und die Rechtzeitigkeit seiner Rüge.

(4) Im Falle berechtigter Mängelrüge kann KLD nach eigener Wahl Nacherfüllung leisten durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung des Kunden fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(6) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach fehlgeschlagener Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist der Höhe nach beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragswidrigkeit von KLD arglistig verschwiegen wurde.

(7) Maßgeblich für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware ist mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nur die Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung sowie Anwendungsvorschläge in Werbeunterlagen stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsvereinbarung dar.

(8) Gewährleistungsansprüche stehen nur unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.
(9) Eine Garantie wird von KLD nicht erklärt.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KLD, sofern der Besteller Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat KLD dem Besteller die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KLD, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

§ 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung vom Besteller gegenüber KLD zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung von KLD ausgeschlossen, sofern der Besteller nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 8 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen KLD und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und  KLD ist der Sitz der KLD Systeme GmbH, sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

Stand 2022

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.